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Welche Kosten entstehen beim Immobilienverkauf in Würzburg?

5. Okt.
2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 11. Okt.

Beim Immobilienverkauf zählt nicht allein der vereinbarte Kaufpreis. Von ihm können Verkaufskosten, die Ablösung eines Darlehens und gegebenenfalls Steuern abgehen. Welche Beträge entstehen, hängt vom Objekt und den Verträgen ab. Eine feste Kostenpauschale für jeden Verkauf in Würzburg wäre deshalb irreführend.


Unterlagen und Vermarktung

Für Grundbuchauszug, fehlende Pläne, Flächenberechnung oder Energieausweis können Kosten entstehen. Nicht jedes Objekt benötigt dieselben Nachweise. Vor einer Beauftragung sollte zunächst geklärt werden, was bereits vorhanden und noch verwendbar ist.


Bei Fotos, Inseraten und Aufbereitung hängt der Aufwand vom gewählten Verkaufsweg ab. Leistungen eines Maklers können bestimmte Positionen einschließen. Zusatzkosten sollten vorab besprochen werden, statt sie erst bei der Abrechnung zu entdecken.


Eine Provision wird vertraglich vereinbart

Es gibt keine allgemeine gesetzliche Provisionshöhe von 3,57 Prozent für jeden Verkäufer. Vergütung und Leistungsumfang ergeben sich aus dem konkreten Maklervertrag. Prozentangaben sollten erkennen lassen, ob Umsatzsteuer enthalten ist und welche Partei welchen Betrag trägt.


Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern mit einem Verbraucher als Käufer sind die besonderen Verteilungsregeln nach §§ 656b bis 656d BGB relevant. Sie lassen sich nicht pauschal auf Grundstücke, Mehrfamilienhäuser oder gewerbliche Verkäufe übertragen.


Darlehen und Vertragsabwicklung

Besteht eine Finanzierung, sollte die Bank den Ablösebetrag zum geplanten Termin berechnen. Je nach Vertrag und Situation kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Auch die Freigabe oder Löschung von Sicherheiten kann weitere Kosten verursachen.


Die Verteilung der Notar- und Grundbuchkosten sollte im Kaufvertrag klar geregelt sein. Verkäufer können insbesondere mit Kosten für die Beseitigung eigener Belastungen rechnen müssen. Eine Aussage, sämtliche Notarkosten träfen stets nur den Käufer, wäre zu pauschal.


Den Nettoerlös vorab berechnen

Ausgangspunkt ist ein plausibler Kaufpreis. Davon werden die eigenen Verkaufskosten, Darlehensablösung und eine gegebenenfalls ermittelte Steuerbelastung abgezogen. Umzug, Räumung oder eine vorübergehende doppelte Wohnbelastung sollten bei der persönlichen Planung zusätzlich berücksichtigt werden.


Steuerfragen sind vor dem Kaufvertrag mit der Steuerberatung zu klären. Ein Immobilienverkauf wird nicht automatisch steuerfrei, nur weil die Immobilie privat gehalten wird. Schriftliche Angebote und konkrete Ablöseberechnungen machen die Kostenplanung belastbarer.


Stand: 11. Oktober 2026.


 
 
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