Degressive Sonder-AfA 5% für Neubau-Wohnimmobilien zur Kapitalanlage:
- info2946
- 30. März 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 19. Juni
Nutzen Sie die aktuellen Steuervorteile für gezielten Vermögensaufbau mit Wohnimmobilien als Kapitalanlage
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumschancengesetzes neue steuerliche Anreize geschaffen, um Investitionen in den Neubau von Wohnimmobilien zu fördern und so dem Wohnraummangel entgegenzuwirken.
Ein zentraler Bestandteil dieses Maßnahmenpakets ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (AfA) in Höhe von 5 % jährlich für neu errichtete, vermietete Wohngebäude. Diese Sonderabschreibung gilt für Bauvorhaben, die nach dem 30. September 2023 begonnen und vor dem 1. Oktober 2029 fertiggestellt werden.
❗ Wichtig: Die degressive AfA gilt ausschließlich für vermietete Immobilien. Bei selbstgenutztem Wohnraum ist diese Form der Abschreibung nicht möglich.
Ihre Vorteile als Kapitalanleger:
Mit der degressiven AfA profitieren Investoren von einer höheren steuerlichen Abschreibung in den ersten Jahren nach Fertigstellung des Gebäudes. Konkret bedeutet das:
5 % Abschreibung jährlich auf den Gebäudewert (ohne Grundstück)
Hohe steuerliche Rückflüsse bereits in der Anfangsphase der Investition
Optimierung der Liquidität durch geringere Steuerlast
Schnellere Refinanzierung durch höhere Netto-Renditen
Diese steuerliche Regelung macht neue, vermietete Wohnimmobilien besonders attraktiv als Baustein für den gezielten Vermögensaufbau. Sie bietet nicht nur finanzielle Entlastung, sondern schafft auch ein höheres Maß an Planungssicherheit für Kapitalanleger – insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten und steigender Baukosten.
Fazit:
Die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG bietet eine reelle Steuervorteilschance für Investoren, die auf langfristige Wertentwicklung und stabile Mieteinnahmen setzen. Sie ist damit ein starker Hebel für den nachhaltigen Aufbau eines Immobilienportfolios.

✅ Alle Fakten auf einen Blick:
Nur für neue Wohnimmobilien mit Effizienzstandard 55 oder besser(gemäß dem Gebäudeenergiegesetz – GEG)
Gültiger Zeitraum für den Baubeginn:01. Oktober 2023 bis 30. September 2029
Bei Erwerb gilt:Der notarielle Kaufvertrag muss im selben Zeitraum (01.10.2023–30.09.2029) rechtswirksam geschlossen sein. Die Immobilie muss zudem im Jahr der Fertigstellung erworben werden.
Abschreibung im Detail:
Im ersten Jahr können 5 % der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden
In den Folgejahren jeweils 5 % vom verbliebenen Restwert
Im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr erfolgt die AfA zeitanteilig
Wechsel zur linearen AfA (§ 7 Abs. 4 EStG) ist zu jedem Zeitpunkt möglich
💡 Ihre Vorteile als Kapitalanleger:
Mit der degressiven AfA profitieren Sie insbesondere in den ersten Jahren nach Bau oder Erwerb von einer deutlich höheren steuerlichen Abschreibung, wodurch:
Ihre steuerliche Belastung reduziert
Ihre Liquidität geschont
Ihre Rendite erhöht und die
Refinanzierung beschleunigt wird
Diese neue steuerliche Regelung stellt damit eine starke Säule für den zielgerichteten Vermögensaufbau mit Immobilien dar – besonders in einem anspruchsvollen Marktumfeld mit hohen Baukosten und gestiegener Zinsbelastung.




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