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  • Christop Heinrich Böll MRICS

Degressive Sonder-AfA mit 5% für Neubau-Wohnimmobilien zur Kapitalanlage:

Nutzen Sie die Möglichkeiten für gezielten Vermögensaufbau mit Wohnimmobilien als Kapitalanlage.

Die Bundesregierung hat die steuerliche Förderung für Wohnimmobilien beschlossen, um Anreize für Investitionen in Neubauimmobilien zu schaffen und damit den Wohnungsbau anzukurbeln.

Damit wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes ein Steuersparpaket für Immobilieninvestitionen auf den Weg gebracht. Diese Regelung gilt nur für vermietete Immobilien. Für selbstgenutzte Immobilien kann die Abschreibung nicht in Anspruch genommen werden.

Mit der degressiven Abschreibung (AfA) in Höhe von 5 % profitieren Investoren

bei neu gebauter Wohnimmobilien von hohen Abschreibungssummen und steuerlichen Rückflüssen bei Kapitalanlageimmobilien. Die Rendite der Investition steigt durch die zusätzlichen Steuerersparnisse in den Anfangsjahren der Investition und ermöglicht somit eine schnellere Refinanzierung der Investition.

Damit stellt die degressive Abschreibung in Höhe von 5 % nicht nur eine spürbare Entlastung bei der Finanzierung und Investition dar, sondern ist eine zusätzliche Säule für den gezielten Vermögensaufbau in Form von Immobilien als Kapitalanlage.

Alle Fakten auf einen Blick:

Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. neu erworbene Wohnimmobilien, die mindestens den Energie-Effizienzstandard 55 erfüllen.

Der Baubeginn der Immobilie muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.

Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 01. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden, die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

Im ersten Jahr können 5 % der Investitionskosten, in den folgenden Jahren jeweils 5 % vom jährlichen Restwert steuerlich geltend gemacht werden.

Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.

Zudem ist der Wechsel zur linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG möglich.

Fordern Sie hierzu auch auf unserer Website Info zum Neubauprojekt in Veitshöchheim bei Würzburg an.



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