"aggregateRating": { "@type": "AggregateRating", "ratingValue": "5.0", "reviewCount": "65", "bestRating": "5", "worstRating": "1" }
top of page

Degressive Sonder-AfA 5% für Neubau-Wohnimmobilien zur Kapitalanlage:

  • info2946
  • 30. März 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 19. Juni

Nutzen Sie die aktuellen Steuervorteile für gezielten Vermögensaufbau mit Wohnimmobilien als Kapitalanlage

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumschancengesetzes neue steuerliche Anreize geschaffen, um Investitionen in den Neubau von Wohnimmobilien zu fördern und so dem Wohnraummangel entgegenzuwirken.

Ein zentraler Bestandteil dieses Maßnahmenpakets ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (AfA) in Höhe von 5 % jährlich für neu errichtete, vermietete Wohngebäude. Diese Sonderabschreibung gilt für Bauvorhaben, die nach dem 30. September 2023 begonnen und vor dem 1. Oktober 2029 fertiggestellt werden.

❗ Wichtig: Die degressive AfA gilt ausschließlich für vermietete Immobilien. Bei selbstgenutztem Wohnraum ist diese Form der Abschreibung nicht möglich.

Ihre Vorteile als Kapitalanleger:

Mit der degressiven AfA profitieren Investoren von einer höheren steuerlichen Abschreibung in den ersten Jahren nach Fertigstellung des Gebäudes. Konkret bedeutet das:

  • 5 % Abschreibung jährlich auf den Gebäudewert (ohne Grundstück)

  • Hohe steuerliche Rückflüsse bereits in der Anfangsphase der Investition

  • Optimierung der Liquidität durch geringere Steuerlast

  • Schnellere Refinanzierung durch höhere Netto-Renditen

Diese steuerliche Regelung macht neue, vermietete Wohnimmobilien besonders attraktiv als Baustein für den gezielten Vermögensaufbau. Sie bietet nicht nur finanzielle Entlastung, sondern schafft auch ein höheres Maß an Planungssicherheit für Kapitalanleger – insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten und steigender Baukosten.


Fazit:

Die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG bietet eine reelle Steuervorteilschance für Investoren, die auf langfristige Wertentwicklung und stabile Mieteinnahmen setzen. Sie ist damit ein starker Hebel für den nachhaltigen Aufbau eines Immobilienportfolios.

Immobilien Würzburg
Immobilien Würzburg

✅ Alle Fakten auf einen Blick:

  • Nur für neue Wohnimmobilien mit Effizienzstandard 55 oder besser(gemäß dem Gebäudeenergiegesetz – GEG)

  • Gültiger Zeitraum für den Baubeginn:01. Oktober 2023 bis 30. September 2029

  • Bei Erwerb gilt:Der notarielle Kaufvertrag muss im selben Zeitraum (01.10.2023–30.09.2029) rechtswirksam geschlossen sein. Die Immobilie muss zudem im Jahr der Fertigstellung erworben werden.

  • Abschreibung im Detail:

    • Im ersten Jahr können 5 % der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden

    • In den Folgejahren jeweils 5 % vom verbliebenen Restwert

    • Im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr erfolgt die AfA zeitanteilig

    • Wechsel zur linearen AfA (§ 7 Abs. 4 EStG) ist zu jedem Zeitpunkt möglich


💡 Ihre Vorteile als Kapitalanleger:

Mit der degressiven AfA profitieren Sie insbesondere in den ersten Jahren nach Bau oder Erwerb von einer deutlich höheren steuerlichen Abschreibung, wodurch:

  • Ihre steuerliche Belastung reduziert

  • Ihre Liquidität geschont

  • Ihre Rendite erhöht und die

  • Refinanzierung beschleunigt wird

Diese neue steuerliche Regelung stellt damit eine starke Säule für den zielgerichteten Vermögensaufbau mit Immobilien dar – besonders in einem anspruchsvollen Marktumfeld mit hohen Baukosten und gestiegener Zinsbelastung.


 
 
 

Kommentare


Bitte kontaktieren Sie uns:

Telefon: 0931 950 04 18

Ihre Email wurde erfolgreich an uns gesendet. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Herzlichen Dank!

Ihr Team von Freigeist® Immobilien

Ihre persönlichen Ansprechpartner in Würzburg, Mainfranken & überregional

Bettina Lohmann, Jürgen Hornung

Immobiliensachverständige

Freigeist Immobilien GmbH

Bismarckstraße 3
97080 Würzburg

Email: info@freigeist-Immobilien.de

Tel: 0931-950 04 18

bettina

               Verkauf und Beratung

 

Email: BL@freigeist-immobilien.de

Tel: 0931 / 950 04 18

Bettina Lohmann

   _____________

               Verkauf und Beratung

 

Email: JH@freigeist-immobilien.de

Tel: 0931 / 950 04 18

jürgen

_____________

Jürgen Hornung

Ihr persönlicher Ansprechpartner in München, Südbayern, Würzburg & International

Für München:

 

Christoph Heinrich Böll
MBA, MRICS

Immobiliengutachter (MRICS)

Immobiliensachverständiger
 

Freigeist Immobilien GmbH /München
Büro München-Schwabing
Habsburgerstraße 1
80801 München

Büro Grünwald
Südliche Münchner Straße 24a
82031 Grünwald



Email: cb@freigeist-Immobilien.de
Tel: 0177-3182702

christoph

_____________

Christoph Heinrich Böll

               Verkauf und Beratung

 

Email: cb@freigeist-Immobilien.de
Tel: 0177-3182702

Seitenanfang

© 2002/2025 Freigeist Immobilien GmbH

Freigeist® ist ein geschütztes, registriertes Markenzeichen

Impressum, AGB, Widerrufsrecht

Datenschutz

bottom of page